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Boulderappell

für den nördlichen Frankenjura und das Fichtelgebirge. Von der IG Klettern Frankenjura, Fichtelgebirge und Bayrischer Wald e.V. und dem DAV in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden.

Der Appell

  1. Keine Veröffentlichung von Bouldergebieten in Boulderführern und im Internet.
  2. Gesetzlich verbindliche Vorgaben wie Schutzverordnungen, Sperrungen wegen Vogelschutz und die Kletterkonzeptionen sind zu beachten.
  3. Kein Bouldern in Höhlen (Fledermausschutz).
  4. Keine Boulderkurse in der Natur.
  5. Magnesia sparsam einsetzen und je nach Gebiet ganz darauf verzichten. So wenig Spuren als möglich zurücklassen. Tickmarks und Tapereste entfernen. Boulder vor Verlassen von Magnesia reinigen.
  6. Nach Einbruch der Dämmerung nicht bouldern (Wildschutz).
  7. Keine gesperrten Wege mit PKW befahren, rücksichtsvoll parken. Wenn möglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen.
  8. Mit den Gegebenheiten und der Natur vor Ort rücksichtsvoll umgehen. Lebensräume von Pflanzen und Tieren respektieren. Kein Feuer schüren. Keinen Müll zurücklassen und Lärm vermeiden. Ausrüstung nicht vor Ort lagern.
  9. Neue Bouldergebiete sind mit den Eigentümern, der Forstverwaltung und der Kreisverwaltungsbehörde abzuklären.
  10. Bewachsene Felsen nicht erschließen. Kein Entfernen von Vegetation (Kein Putzen!). Gehölze nicht ohne Einwilligung des Eigentümers entfernen.
  11. Keine Griffe oder Tritte manipulieren oder hinzufügen. Keinerlei künstliche Griffe anbringen.
  12. Keine Markierung von Startgriffen. Boulder nicht mit Namen, Pfeilen oder ähnlichem beschriften. Keine Zugangswege oder künstliche Bauten errichten.

Warum gibt es den Boulderappell?

Das Bilder zeigt einen Boulderer an einem Felsblock
Foto: Michael Simon

Seit dem ersten Boulderappell von 1998 sind mittlerweile einige Jahre vergangen. Viele von euch fragen sich vielleicht, warum es diesen Appell gibt und ob er heute überhaupt noch nötig ist.

Nachdem in den 90er Jahren das Bouldern zum Breitensport wurde und einige Bouldergebiete in Kletterführern veröffentlicht wurden, kam es zu Problemen mit Anliegern. In der Folge wurden auch die Behörden auf den neuen Sport aufmerksam und es stellte sich die Frage, wie dieser kanalisiert werden kann. Von Seiten der Boulderer und der IG Klettern wurde ein Boulderappell als Lenkungsmaßnahme beschlossen, um Sperrungen durch die Naturschutzbehörden zuvorzukommen. Von der Behörde wurde dieser Appell akzeptiert. Bis auf wenige Ausnahmen wurde das Thema Bouldern, mit dem Verweis auf den Boulderappell, in den Kletterkonzepten erfasst. Die Ausnahmen befinden sich an oder in der Nähe von Kletterfelsen.

Die Überarbeitung des Boulderappells im Jahr 2010 wurde mit den Naturschutzbehörde abgestimmt, somit konnte der Appell als Lenkungsmaßnahme weiter verankert werden.

Falls der Boulderappell in wichtigen Punkten dauerhaft missachtet würde, bliebe wohl nur eine Reglementierung. Diese könnte in einem gemeinsamen Dialog ähnlich den Kletterkonzepten oder mit einseitigen Verordnungen durch die Behörde stattfinden. Wer dies für Schauergeschichten hält, sollte mal einen Blick in die Pfalz wagen, hier wurden einige Bouldergebiete gesperrt.

Bei einem Boulderkonzept käme es wohl zu massiven Einschnitten für uns Boulderer, durch die Lage vieler Boulder in FFH-Gebieten (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) oder ähnlichen Schutzgebieten. Da eine Begutachtung von einzelnen Blöcken weder zeitlich noch wegen der schweren Auffindbarkeit machbar ist, bliebe wohl nur die Freigabe bzw. Sperrung von ganzen Arealen als praktikable Lösung. So manch beliebter Klassiker würde damit wohl einer Sperrung zum Opfer fallen.

Wir denken, dass der Boulderappell eine sinnvolle Lösung ist, um den Bouldersport in Franken möglichst viel Freiraum zu lassen, auch wenn es dem Einzelnen etwas mehr Aufwand an Recherche und vielleicht auch soziale Kompetenz abverlangt.