Die Vereinbarung dient als Kompromiss zwischen Nutzung und Schutz eines Klettergebiets, sowohl Felsbiotope als auch der Klettersport sollen von der Regelung profitieren: Dies soll behördlich verfügte Sperrungen von Felsen ebenso vermeiden wie das unkontrollierte Erschließen von weiteren Felsen und Routen. Als Grundlage wurde die Vegetation der Felsbiotope von S. Witty im Auftrag des BUND Naturschutz der Kreisgruppe Forchheim erfasst.
Zonierungsschild an der Leupoldsteiner Wand
Als Lösungsvorschlag wird eine Einteilung der Felsen in drei Zonen vereinbart
Zone 1: Ruhezone, hier wird grundsätzlich nicht geklettert (Komplettsperrung).
Zone 2: Klettern nur auf den vorhandenen Routen bis zum Umlenkhaken, keine Erschließung von Neutouren (Neutouren sind evtl. nach Rücksprache mit der zuständigen Behörde möglich).
Zone 3: Klettern auf den vorhandenen Routen, außerhalb von Vegetationszonen sind Neutouren mit Umlenkhaken möglich.
Weitere Regelungen sind
- Zum Schutz von Tierarten sollen zeitlich befristete flexible Sperrungen eingesetzt werden
- Am Wandfuß und im Fels selbst darf keine Vegetation entfernt werden.
- Die Felsköpfe sollen nicht betreten werden, Umlenkhaken sind zu benutzen
- Umlenkhaken nicht vom Felskopf aus einhängen (z.B. zum Toperope)
Gebietssperrungen
Die folgenden Hinweisschilder sind an Kletterfelsen zu finden, an denen ein Teil der Wand gesperrt ist:
Klettern ist in diesem Bereich verboten.
Klettern ist rechtsseitig erlaubt.
Klettern ist linksseitig erlaubt.