Beitragsordnung

Beitragsordnung der IG Klettern Frankenjura, Fichtelgebirge und Bayrischer Wald e.V.

  1. Ermächtigungsgrundlage
    Diese Beitragsordnung wird aufgrund der Regelungen in § 6 der Satzung der IG Klettern Frankenjura Fichtelgebirge und Bayrischer Wald e.V. erstellt.
  1. Beitragspflicht
    1. Die IG Klettern Frankenjura Fichtelgebirge und Bayrischer Wald e.V. ist zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben darauf angewiesen, dass die Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang entrichten. Jedes Mitglied hat daher einen jährlichen Beitrag zu entrichten.
    2. Ehrenmitglieder sind beitragsbefreit.
    3. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind mitgliedsberechtigt und beitragsbefreit. Für die Einstufung in die Altersklasse gilt das vollendete Lebensjahr zum 31.12. des Vorjahres. Bei Neuaufnahmen gilt das Alter der Person am Tag der Aufnahme.
  2. Beitragshöhe und Beitragsänderung
    1. Die Beitragshöhe wird von den Mitgliedern in der Mitgliedsversammlung durch Beschluss festgelegt. Die festgelegten Beitragssätze gelten jeweils ab dem Jahr, das auf die Mitgliederversammlung folgt, in welcher die Beiträge festgelegt wurden.
    2. Über eine Umlage entscheidet die Mitgliederversammlung.
    3. Über alle anderen Änderungen entscheidet der Vorstand.
    4. Die jeweils gültigen Beiträge ergeben sich aus der Anlage 1.
  3. Härtefälle
    Bei sozialen Härtefällen kann eine Beitragsänderung bezüglich der Höhe und/oder der Zahlungsmodalitäten beantragt werden. Der Antrag ist mit entsprechenden Nachweisen an den geschäftsführenden Vorstand zu richten, der hierüber mit einfacher Mehrheit entscheidet.
  1. Aufnahmen und Einzug
    1. Die Beiträge werden in Anlage 1 als Jahresbeiträge aufgeführt.
    2. Bei der Aufnahme wird eine Aufnahmegebühr erhoben, welche in Anlage 1 festgesetzt wird.
    3. Mitglieder, die den Verein neu beitreten, zahlen im Beitrittsjahr den vollen Betrag. Ab dem 01.Oktober sind Sie für das restliche Jahr beitragsfrei.
    4. Die Beiträge werden jeweils jährlich in den ersten drei Monaten Jahres erhoben. Endet die Mitgliedschaft später, erfolgt keine Erstattung.
  2. Zahlungen
    1. Mitglieder, die dem Verein ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, sind dafür verantwortlich, dass das angegebene Konto bei Einzug der Beiträge die entsprechende Deckung aufweist. Kommt es zu Rückbelastungen, werden die hierbei entstehenden Kosten dem Mitglied in Rechnung gestellt.
    2. Mitglieder, die dem Verein kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, erhalten eine Rechnung. Die Überweisung der Mitgliedsbeiträge ist bis zum 31.03. des jeweiligen Jahres zu tätigen. Bei verspäteter Beitragszahlung wird ein Aufwandsbetrag erhoben, der sich aus der Anlage 1 ergibt.
  3. Änderungen
    Die Mitglieder haben dem Verein Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung ist an den Vorstand zu richten. Sollten dem Verein durch verspätet oder nicht mitgeteilte Änderungen Kosten entstehen, werden diese dem Mitglied in Rechnung gestellt.
  1. Veranstaltungen
    Der Mitgliedsbeitrag deckt keine Kosten (z. B. Kursgebühren, Eintrittsgelder usw.) für Sonderveranstaltungen des Vereins ab.

Anlage 1

  1. Der Jahresbeitrag für Mitglieder beträgt 25,00€.
  2. Bei verspäteter Zahlung wird eine Aufwandspauschale von 10,00€ erhoben.
  3. Die Aufnahmekosten betragen 2€.