Vogelschutz – Zeitlich befristete Kletterverbote im Frankenjura
Wie schon in den vergangen Jahren, fand wieder rechtzeitig vor Beginn der zeitlich befristeten Kletterverbote ein Treffen zwischen Vertretern des Landesbundes für Vogelschutz, von verschiedenen Naturschutzbehörden, des DAV und der IG-Klettern statt.
In gewohnt entspannter Atmosphäre wurden vom LBV zunächst die Brutzahlen des Jahres 2016 vorgestellt und erörtert, sowie nachfolgend über die anstehenden Kletterbeschränkungen diskutiert.
Bezüglich des Uhu-Bestands war im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang der erfolgreichen Bruten zu verzeichnen. Zwar waren viele Reviere besetzt, bei 44 Paarnachweisen waren aber lediglich 32 Brutversuche zu beobachten. Von diesen waren 16 erfolgreich, die zu 20 ausgeflogenen Jungvögeln geführt haben. Die vergleichsweise schlechte Bilanz wurde von den Experten auf das schlechte Nahrungsangebot zurückgeführt. Bei dem bekanntermaßen wellenförmigen Verlauf der Brutzahlen wurde seitens der Fachleute aktuell noch kein Grund zur Besorgnis gesehen.
Auch bei den Wanderfalken waren im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls ein Rückgang der Zahl der ausgeflogenen Jungvögel sowie ein Rückgang der Zahl der besetzten Reviere zu verzeichnen. Insgesamt waren 22 Brutpaare zu verzeichnen. An den Brutfelsen wurden im Jahr 2016 27 Jungvögel gezählt, 2015 waren es 32.
Erfreulicherweise wurden auch 2016 keine Übertretungen der Kletterverbote beobachtet bzw. beklagt. Allerdings wurden durch die Beobachtungen der Vogelschützer illegale Erschließungsaktivitäten an einigen Zone 1 Felsen aufgedeckt, welche z.T. nachhaltige Konsequenzen nach sich zogen, über die an anderer Stelle noch ausführlich berichtet wird.
In Zusammenschau mit den Reproduktionszahlen von Uhu und Wanderfalke wurde einmal mehr deutlich, dass die bei uns geltenden Regelungen zum Schutz bedrohter Vogelarten gut funktionieren und greifen.
Abschließend erfolgte noch der Abgleich der aktuellen Sperrungsliste und Einzelheiten zur Optimierung der Schutzmechanismen wurden diskutiert. Seit dem Jahr 2013 gelten je nach Vogelart unterschiedliche Sperrfristen. Alle betroffenen Felsen sind mit entsprechenden Schildern versehen. Für ‚Uhufelsen‘ gilt die Sperrung vom 1.1. bis 31.7. , für die ‚Wanderfalken und Dohlen- und Kolkrabenfelsen‘ vom 1.2. bis 30.6. Im Bedarfsfall können die Fristen verändert werden, etwa wenn eine Brut später begonnen wurde, daher bitte unbedingt die Beschilderung vor Ort und die Hinweise auf unserer und anderen Websites beachten.
Im Vergleich zum Vorjahr wurde die befristete Sperrung von der Behringer Ged. Wand und dem Gelben Turm im Wiesenttal aufgehoben, da hier seit einigen Jahren keine Brutaktivitäten zu verzeichnen war. Gelockert wurden Sperrungen am Roten Fels im Pegnitztal, hier bleibt der mittlere und rechte Wandteil offen, am Röthelfels wurde die Sperrung des Sektors Weiße Wand aufgehoben.
Unverändert ist die gleichzeitige Sperrung von Teilen der Mittelbergwand und der Castellwand bis fest steht, an welchem Fels der Wanderfalke brütet.
Neu aufgenommen in die Liste wurde der Rotenstein bei Burggrub.
Am Großen Stübiger Turm gilt ab sofort die Uhu-Sperrfrist vom 1.1. bis 31.7. eines jeden Jahres.
Wie schon in den letzten Jahren werden die Brutplätze laufend überprüft, kommt keine Brut zustande, werden nicht mehr nötige Sperrungen aufgehoben. Selbstverständlich können auch weitere Sperrungen ausgesprochen werden, wenn Brutversuche an bis dato nicht in der Liste aufgeführten Felsen festgestellt werden.
Alle Details sind der aktuellen Sperrungsliste zu entnehmen. Diese wird hier laufend aktualisiert.
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