Es ist im Interesse von uns Kletterern, uns an die bestehenden Regeln zum Vogelschutz mit den temporären und lokalen Sperrungen zu halten. Wenn diese Regeln gebrochen werden, drohen dauerhafte Sperrungen größerer Klettergebiete.
Der Schutz besonders gefährdeter Vogelarten war Ende der 80er Jahre und in den 90er Jahren heftig umstritten. Hier kam es zuvor zu zahlreichen Felssperrungen. In einigen Gebieten gab es sogar ein komplettes Kletter- und Boulderverbot an Brutfelsen. Unsere regionalen Kletterkonzepte regeln den Zugang zu den Felsen und beziehen auch zeitlich befristete Felssperrungen wegen Vogelschutz mit ein. Diese flexible Lösung macht das Klettern an manchen Felsen somit langfristig überhaupt erst möglich. Denn die Alternative zu begrenzten Sperrungen lautet in vielen Fällen Komplettsperrung.
So funktioniert die flexible Sperrungsregelung
Jährliche Vogelschutztreffen
Die flexible Sperrungsregelung hat sich im nördlichen Frankenjura durch das Engagement von Landesverbund für Vogelschutz (LBV) und Kletterverbänden etabliert. Diese tauschen sich beim jährlichen Vogelschutztreffen vor Beginn der Brutsaison mit den Behörden über die vergangene Brutsaison aus. Hierbei werden anhand der Brutergebnisse von Wanderfalken und Uhus gemeinsam die zu sperrenden Kletterfelsen festgelegt. Dieses Verfahren ist in mehrfacher Hinsicht flexibel:
- Aufgrund von wechselnden Brutplätzen können neue Sperrungen von Felsen hinzukommen.
- Suchen Vögel einen bisher genutzten Brutplatz nicht mehr auf, wird dieser von den Sperrungen ausgenommen. Zusätzlich wird in der Brutzeit kontrolliert: Findet keine Brut statt, wird die Sperrung wieder aufgehoben.
Das Ergebnis ist eine Liste mit den zu sperrenden Felsen für die Zeiträume Januar bis Juli für den Uhu und Februar bis Juni für den Wanderfalken. Weitere Sperrungen gibt es momentan für Dohlen. Abweichend vom System der flexiblen Sperrungen gibt es Felsen wie die Matterhornwand, die per behördlicher Verordnung oder Verfügung gesperrt und von der flexiblen Regelung ausgenommen sind. Die sogenannte Sperrungsliste wird auf der IG-Klettern-Seite und weiteren Internetseiten veröffentlicht. Ehrenamtliche von IG und DAV schildern die Sperrungen vor Ort aus.
Regelmäßige Kontrollen während der Brutzeit
Während der Brutzeit kontrollieren ehrenamtliche Mitglieder des LBV die Brutplätze. Hierbei kann es vorkommen, dass ein neuer Brutplatz entdeckt wird. Der entsprechende Fels wird dann in die Liste der zu sperrenden Felsen aufgenommen und ausgeschildert.
Melden Kletterer einen neuen Brutplatz, leitet die IG dies an den LBV weiter. Dieser überprüft den Brutplatz und je nach Ergebnis wird der Fels oder einzelne Routen gesperrt. Des Öfteren werden Waldkauzbruten entdeckt. Hier genügt es, einzelne Routen zu sperren.
Uhus vererben Brutplätze zum Teil über Generationen
Das Kontrollieren der Brutplätze findet in der Freizeit der Beteiligten statt. Ohne diese Arbeit wären die Felsen für den kompletten Zeitraum gesperrt, wie es z.B. im Südlichen Frankenjura nach wie vor der Fall ist.
Vorzeitige Aufhebung von Sperrungen
Die spannende Zeit beginnt im April. Jetzt schlüpfen die Wanderfalken, später im Mai die Uhus, und der LBV kann gut beobachten, ob erfolgreich gebrütet wurde oder nicht. Bei Ausbleiben der Brut werden die Felsen vom LBV wieder zum Klettern freigegeben. In der Regel innerhalb weniger Tage nach der Info des LBV entfernen IG und DAV die Beschilderung und Absperrungen vor Ort und veröffentlichen die Freigabe im Internet.
Die Sperrungen gelten sowohl fürs Klettern als auch fürs Bouldern!
Fazit
Das System der flexiblen Sperrungen ist viel aufwändiger als eine pauschale Sperrung. Für den Naturschutz besteht der Vorteil darin, dass Vögel nicht in ihrer sensiblen Brutphase gestört werden. Der Klettersport profitiert dadurch, dass nicht bebrütete Felsen gar nicht oder nur begrenzt gesperrt sind und ansonsten beklettert werden dürfen. Dieses System funktioniert nur durch das ehrenamtliche Engagement und die gute Abstimmung mit dem LBV. Hierfür gebührt den Beteiligten vom LBV großer Dank. Alle Kletterer können durch Einhalten der Sperrungen zum Schutz von Wanderfalken und Uhus beitragen.
Was kannst du tun, wenn du ein Vogelnest in einer Route entdeckst?
Du kannst Abstand vom Nest halten und die Route vom Klettern aussparen. Nachfolgende Kletternde informierst du am besten mit einem Hinweiszettel oder -tape mit Datum am Einstieg: „Vogelbrut, bitte nicht beklettern“.
Hintergrund: Alle bei uns heimischen Vogelarten sind geschützt und dürfen bei der Brut und Aufzucht der Jungtiere nicht gestört werden – egal ob Spatz oder Uhu (§ 44 BNatSchG, Europäische Vogelschutzrichtlinie). Für die großen, sehr störungsempfindlichen Arten wie Uhu und Wanderfalke gibt es das Sperrungskonzept und Monitoring durch den LBV – alles ehrenamtlich. Ein Monitoring aller Vogelarten an den zahlreichen Felsen ist jedoch nicht leistbar. Viele kleinere Arten sind zum Glück nicht ganz so störungsempfindlich, sodass der Fels nicht komplett wegen der Brut für das Klettern gesperrt werden muss.
Weitere Informationen zum Vogelschutz
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- Bebrütete Felsen sind zum Teil entsprechend benannt: Uhustein, Falkenwand
- Wanderfalke und Uhu bevorzugen aufgrund ihrer Größe freistehende, gut anzufliegende Brutplätze und brüten daher eher an hohen Felsen
- Wanderfalke und Uhu gehören nach §7 Abs. 2 Nr.13-14 BNatSchG zu den besonders geschützten Vogelarten und sind streng geschützt (Quelle: Landesanstalt für Umwelt Bayern)
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