Der Wolfsberger Burgfels, eine schattige Nordwand, war lange Zeit in Vergessenheit geraten. In den letzten Jahren wieder entdeckt, saniert und mit einigen neuen Touren versehen wurde er zu einem netten Ausweichziel insbesondere für heiße Sommertage.
Im vergangenen Jahr kam es an der Südseite, die nicht beklettert wird, zu einem Felssturz durch den ein unterhalb der Felsen stehendes Wohnhaus nicht unerheblich beschädigt wurde. Die Eigentümergemeinschaft des Grundstücks, auf dem der Felsen steht, sah sich deshalb zum Handeln gezwungen und verhängte für den Felsen (laut Konzept eigentlich der Zone 2 zugeordnet) ein Kletterverbot.Unter Vermittlung der Gemeinde Obertrubach konnten bei einem Ortstermin die Vertreter der Eigentümergemeinschaft davon überzeugt werden, dass der Felssturz auf der Südseite des Felsens nichts mit dem Kletterbetrieb an der Nordseite zu tun hat. Die Eigentümergemeinschaft stimmte unter folgenden Auflagen einem weiteren Kletterbetrieb am Wolfsberger Burgfels zu:
- Geklettert werden darf ausschließlich auf den schon bestehenden Routen an der Nordseite, auf der Südseite und an den Nebengipfeln gilt absolutes Kletterverbot.
- Ein Aussteigen auf die Gipfel der beiden Blöcke ist untersagt.
(Der einzige noch fehlende Umlenkhaken über Route 8 wird in Kürze angebracht.) - Die Südseite des Hangs bzw. der Felsen darf nicht betreten werden. Aus diesem Grund wurden zwischen den beiden Felsen ein Zaun und ein entsprechendes Hinweisschild angebracht. Bitte den Zaun nicht beschädigen und die Absperrung sowie die Verbotsschilder der Eigentümergemeinschaft beachten!
An alle Kletterer ergeht die Bitte, die ausgehandelten Auflagen zu respektieren und so mit dazu beizutragen, dass dieser kleine, aber feine Kletterfels weiterhin für Kletterer zugänglich bleibt.
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