Ausgangsbeschränkung: Bedeutet nicht Klettern zu gehen!

21. März 2020

Die seit heute gültige Ausgangsbeschränkung erlaubt Sport an der frischen Luft, sofern er allein ausgeübt wird. Nicht gemeint ist hiermit 40km in die Fränkische Schweiz zu fahren und Klettern zu gehen.

Wir sollten uns nur in unmittelbarer Nähe des Wohnortes draußen aufhalten. Diesen Rest an Freiheit sollten wir durch egoistisches Verhalten nicht gefährden.

Also bitte bleibt daheim und versucht nicht die Verordnung in eurem Sinne zu interpretieren.

In Kleinziegenfeld ist Klettern bis 19. April verboten. In NRW komplett, in Hessen in Teilen.

Zeigt Verantwortung!

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1 Kommentar

  1. Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
    In der Allgemeinverfügung steht nicht, daß nur „Sport aus triftigem Grund“ erlaubt sei, sondern Sport ein triftiger Grund ist, sofern er alleine ausgeübt wird. Don’t boil the ocean!

    Antworten

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