Autor: Eberhard Zieglmeier.
Die seit 1998 gültige Kletterkonzeption für das Untere Altmühltal und Donaudurchbruch wurde überarbeitet und verlängert. Die meisten Vereinbarungen und Zonierungen haben sich bewährt und sind akzeptiert. Demzufolge hat der Großteil der Kletterkonzeptionsregelungen auch weiterhin Bestand. Einige Anpassungen bzw. Änderungen ergaben sich dennoch.
Die wichtigsten Änderungen in Kürze:
- Deutsch-Österreicher Turm, Schellneckkopf und Römerwand sind jetzt wegen Uhubrut jedes Jahr vom 1. Januar bis Brutende (in der Regel bis 31. Juli) gesperrt. Bei nicht erfolgreicher Brut kann der Sperrungszeitraum verkürzt werden. Bei erfolgreicher, noch nicht abgeschlossener Brut kann die Frist evtl. verlängert werden.
- An allen Essinger Felsen (auch wenn nicht in NSG liegend!) sind künftig Neurouten mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Kelheim bzw. mit dem Gebietsbetreuer abzustimmen; das Vorgehen dabei ist künftig identisch wie schon bei den Felsen in den Naturschutzgebieten.
- Der Innenbereich der Kastlhöhle darf im Winterhalbjahr (1. Oktober bis 31. März) nicht betreten werden.
- Die Weltenburger Enge mit all ihren Felsen ist jetzt Nationales Naturmonument. Für uns Kletterer ändert sich nichts (Ausnahme: Römerwand – s.o.). Die jährliche Bischofsbucht-Teilsperrung im Bereich des Donauweges bleibt – falls Dohlen brüten. Bei Löcher- und Castellwand gibt es vor Ort zu beachtende Änderungen der Zugangsregelungen. Aktuell ist der Stausacker-Parkplatz gegenüber des Klosters nicht legal anfahrbar, d.h. es muss oben an der Straße Kelheim – Hienheim geparkt werden.
- In Naturschutzgebieten von Altmühltal und Donaudurchbruch darf nicht mit künstlichem Licht geklettert werden.
Die Kletterkonzeption findet sich auf der Website des DAV Regensburg.
Beitragsbild von Eberhard Zieglmeier: Bernhard Maier in „Minefield“, Bischofsbucht (Donaudurchbruch)
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