Start der Höhlenwinter-Sperrungszeit!

1. Oktober 2021

Liebe Kletterer und Boulderer, bitte beachtet, dass mit dem 1. Oktober die Winterschutzzeit in unseren Höhlen beginnt und bis 31. März dauert.

Gemäß BNatSchG, § 39, Abs. 6 ist es in diesem Zeitraum verboten, Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen, aufzusuchen. Fledermäuse sind dabei jedoch nur ein Teil unserer Höhlenbewohner im Winter. So überwintern ebenfalls Kröten oder Salamander in den ca. 7-8°C warmen Höhlen bzw. Höhleneingängen. Auch sie stehen unter besonderem Artenschutz!

Ob euer Kletterziel unter die beschriebene Regelung fällt, erkennt ihr an einer mittels Plakette angebrachten Nummer des Höhlenkatasters Fränkische Alb (HFA).

In Absprache mit der Naturschutzbehörde Oberfranken weisen wir hiermit nochmal explizit auf die gesetzliche Regelung zum Betretungsverbot derartiger Höhlen und Grotten im oben genannten Zeitraum hin. Das Einhalten der gesetzlichen Vorgaben ist ein wesentlicher Bestandteil eines naturverträglichen Kletter- und Bouldersports. Siehe dazu auch insbesondere den Boulderappell für den nördlichen Frankenjura und das Fichtelgebirge.

Quellen und weitere Informationen:

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