Sperrung der Erdenkäuferwand

31. Oktober 2019

Die Erdenkäuferwand

Im Zuge der diesjährigen Begehung im Landkreis Amberg-Sulzbach von IG Klettern, DAV, Landschaftspflegeverband und Unterer Naturschutzbehörde wurde folgende Umzonierung im Kletterkonzept Auerbach-Krottenseer Forst beschlossen:

Für die Erdenkäuferwand, sowie deren Nebenmassiv, gilt ab sofort Zone 1 und somit Kletterverbot.

Die Beschilderung vor Ort wurde entsprechend angepasst.

Selbstverständlich sind wir über die Sperrung dieses klassischen Massives nicht erfreut, allerdings besitzt das Wesen der Kletterkonzepte eine gewisse Durchlässigkeit. Merklich für uns Kletterer durch:

  • Neutouren an Zone 2 Felsen
  • das Genehmigen neuer Wände, für welche nach der Konzeption zunächst mal generell Zone 1 gilt

Diese Regelung ermöglicht uns Kletterern, trotz der Konzepte, weiterhin eine Entwicklung des Klettersports in der Fränkischen Schweiz. Allerdings bedeutet diese Durchlässigkeit eben auch, dass bei geänderter naturschutzfachlicher Einstufung auch an bestehenden Kletterfelsen eine Neubewertung möglich ist. Eben eine solche Neubewertung hat nun zu dieser Sperrung geführt, welche wir seitens IG Klettern im Sinne eines naturverträglichen Klettersportes vollumfänglich mittragen.

Die naturschutzfachliche Begründung möchten wir euch hiermit ebenfalls zur Verfügung stellen.

Begründung

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