Vandalismus an der Brüchigen Wand

7. März 2003

LRA Forchheim erstattet Anzeige gegen Unbekannt

Nachfolgend aufgeführtes E-Mail und das entsprechende Foto wurde den Kletterverbänden von der Naturschutzbehörde des LRA Forchheim am 06.03.03 übermittelt.

—– Original Message —–
From: Michael Urbanczyk <Michael.Urbanczyk@lra-fo.de>
To: <haas.lieb@gmx.de>; <Eichler-Lauf@t-online.de>
Sent: Thursday, March 06, 2003 9:02 AM
Subject: Naturfrevel!!!

Sehr geehrter Herr Lieb,
gestern rief mich ein älterer Herr aus Hersbruck an, der seit vielen Jahrzehnten im sog. „Todtsfeldtal“ zwischen Egloffstein und Thuisbrunn wandert. Er war sehr entrüstet und wies mich darauf hin, dass an der „Brüchigen Wand“ ein mindestens 60 Jahre alter Efeu durch Kletterer zerstört wurde, indem die armdicken Wurzeln mit einer Säge durchgetrennt wurden. Am Abend war ich da und habe mich davon überzeugt. Ja, es ist tatsächlich so, dass alle Triebe des Efeus an der Basis abgesägt wurden, so dass der Efeu nun absterben wird.

Dass dies die Tat von Kletterern war, ist unbewiesen, aber zumindest naheliegend, denn wer sonst hätte daran Interesse, in der freien Natur fernab von Wegen einen so alten Efeu an einer Felswand zu zerstören. Die ganze Aktion dient sicher der „Optimierung“ des „Sportgerätes Fels“… Ganz toll!!!!

Solche Aktionen stören natürlich ganz gewaltig das „Vertrauensverhältnis“ zwischen Naturschutzbehörde und Klettersportlern. Natürlich ist nicht bekannt, ob die Täter Mitglieder eines Kletterverbands sind, aber der Vorfall belegt doch deutlich, dass die „Naturverbundenheit“ einiger Kletterer deutliche Grenzen hat und der Sport im Vordergrund steht. Wir werden uns geeignete Schritte überlegen.

Bisher ist die Wand in Zone 2 eingestuft (Schild fehlt aber!!), eine Einstufung in Zone 1 wird unsererseits angedacht. Es handelt sich allemal um einen Verstoß gegen Artikel 13 e BayNatSchG, also um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 25000.- Euro geahndet werden kann. Mangels Zeugen wird da natürlich nix draus…

Wir bitten um Unterstützung bei der Ermittlung der Täter und um Einflußnahme im Rahmen der Verbandsarbeit. Anbei noch ein paar Fotos …

Mit der Bitte um Rücksprache (09194-723 444) verbleibe ich…
mit freundlichen Grüßen
i. A.

Urbanczyk
Techn. Oberinspektor

Die Stellungnahme der Naturschutzbehörde bedarf wohl keines weiteren Kommentars.

Überflüssig zu erwähnen, dass ein eigenmächtiges „Fällen“ von Bäumen in der Nähe von Felsen oder Zerstörung von Vegetation am Felsen nicht zulässig ist und von den Behörden auch entsprechend geahndet wird.

Nach Auskunft der zuständigen Behörde wurde mittlerweile Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Was den Übeltäter erwartet, sollte er denn ausfindig gemacht werden, wird in dem zitierten E-Mail deutlich ausgedrückt.

Derjenige, der dies getan hat, muss sich darüber im Klaren seien, dass er dem Klettersport in der Fränkischen Schweiz massiv geschadet hat. Das in den letzten Jahren mühsam aufgebaute Vertrauensverhältnis zwischen Naturschutzbehörden und Kletterern ist empfindlich gestört.

Dass man bei „Felsfreistellungen“ auch anders vorgehen kann, dafür gibt es gerade aus jüngster Vergangenheit genügend Beispiele. So wurde ganz legal nach Rücksprache mit dem Grundeigentümer am Großen Mönch im Trubachtal ein große Buche gefällt, auf Initiative eines einzelnen Kletterers wurden an der Röttenbacher Wand und an den Graischer Bleisteinwänden ebenfalls etliche Bäume vom Waldbesitzer entfernt. Also Leute: Bevor Ihr also zur Säge greift, erkundigt Euch bei Eigentümern, Forstämtern und Behörden, ansonsten droht Ärger!

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