Vogelschutzsperrungen 2023

1. Januar 2023

Liebe Klettergemeinde!

Wie immer zu Neujahr startet die jährliche Saison der Vogelschutzsperrungungen. Ab dem 1. Januar sind die Uhubrutplätze betroffen. Ab dem 1. Februar kommen die die Brutplätze der Wanderfalken, Dohlen und Kolkraben hinzu.

Die komplette aktualisierte Sperrungsliste findet ihr hier. Wie man die Sperrungsänderungen auf dem Smartphone abonnieren kann ist hier beschrieben.

Warum kommt es zu Veränderungen an der Sperrungsliste?

Sollte es einen Artnachweis an anderen Felsen geben, oder ein Brutplatz nicht besetzt werden, wird eine Sperrung angepasst.

Der LBV und die Behörden kontrollieren regelmäßig die Brutplätze und heben Sperrungen bei Nichtansiedlung oder ausbleibendem Bruterfolg zeitnah auf, sofern es sich nicht um eine Sperrung per Verordnung bzw. Verfügung handelt. Ebenso überprüft der LBV Meldungen bislang nicht erfasster Brutplätze und meldet diese der IG Klettern und dem DAV, sodass sowohl die Sperrungsliste, als auch die Situation vor Ort entsprechend angepasst werden kann.

Informiert euch am Besten immer über unsere Aktuelle Sperrungsliste im Netz.

Teilsperrungen bei Vogelarten ohne Monitoring

Sperrungen für nicht-geschützte Vogelarten wie den Waldkauz und den Turmfalken werden nicht in die Sperrungsliste aufgenommen. Für diese gibt es kein Monitoring seitens des LBV. Grund hierfür ist, dass durch diese Bruten zumeist nur einzelne Routen gesperrt werden. Derartige Vogelbruten werden nur noch mittels eines Schildes am Einstieg der betroffenen Touren sichtbar gemacht, außerdem informieren wir hierüber über die Social-Media-Kanäle der IG-Klettern.

Das Bild zeigt das neue Vogelbrut-Schild für Waldkauz und Turmfalke

Sofern ihr an einem Felsen Bruten entdeckt, lasst uns das weiterhin bitte per Mail an vogelschutz@ig-klettern.org wissen, damit wir dies an Aktive weitergeben können, die dann, nach etwaiger Rücksprache mit dem LBV, die Ausschilderung vor Ort vornehmen.

Bitte beachtet die entsprechenden Vereinbarungen und informiert euch vorher über mögliche Einschränkungen bei eurem Kletterziel.

Zu bedenken ist zudem, dass auch die flexiblen Vogelschutzsperrungen Verordnungscharakter haben und Übertretungen grundsätzlich geahndet werden können.

Eure IG Klettern

📸 Jeremy Hynes on Unsplash

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