Liebe KlettererInnen und BouldererInnen, bitte beachtet, dass mit dem 1. Oktober die Winterschutzzeit in unseren Höhlen beginnt und bis 31. März dauert.
Gemäß BNatSchG, § 39, Abs. 6 ist es in diesem Zeitraum verboten, Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen, aufzusuchen. Fledermäuse sind dabei jedoch nur ein Teil unserer Höhlenbewohner im Winter. So überwintern ebenfalls Kröten oder Salamander in den ca. 7-8°C warmen Höhlen bzw. Höhleneingängen. Auch sie stehen unter besonderem Artenschutz!
Dieses Gesetz ist nicht neu, die Behörden wenden es ab diesem Jahr zum Schutz der Fledermäuse konsequenter an. In Gesprächen und bei Begehungen konnten die Kletterverbände IG und DAV bewirken, dass naturschutzfachlich unbedeutende Höhlen nicht gesperrt wurden. Beispielsweise, wenn die Höhle als Winterquartier ungeeignet ist. Es sind allerdings auch für das Klettern und Bouldern bedeutende Höhlen gesperrt worden. Die Sperrungen gelten nicht nur für das Klettern und Bouldern, sondern auch für das allgemeine Betreten, Feuer machen usw. Der Bestand der Fledermäuse wird regelmäßig kontrolliert (Fledermausmonitoring).
In den Höhlen der Fränkischen Schweiz überwintern vom Aussterben bedrohte Fledermausarten. Die Beachtung der Sperrungen ist ein wesentlicher Bestandteil zum Artenschutz und Bestandteil eines naturverträglichen Kletter- und Bouldersports. Siehe dazu auch insbesondere den Boulderappell für den nördlichen Frankenjura und das Fichtelgebirge.
Die gesperrten Kletterfelsen findet ihr in unserer Sperrungsliste. Zudem sind die Höhlen beschildert.